Termine Detail

Ihr aktueller Standort

Fördermöglichkeiten der Weiterbildung (während Kurzarbeit) und Ausbildung für Handwerksbetriebe

Goldfisch spring von einem kleinen Glas in ein großes Glas
Foto AdobeStock: 61822822

Wenn Sie Kurzarbeit angezeigt und ggf. auch abgerechnet haben oder noch abrechnen müssen, tritt für Sie ab dem 1. Juli 2021 eine Änderung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) nur noch zu 50 Prozent erstattet. Außerdem gelten seit März 2021 neue Regelungen im Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.

In dieser virtuellen Veranstaltung erhalten Sie Informationen:

  • wie Sie auch die verbleibenden 50 Prozent der SV-Beiträge durch Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden in Kurzarbeit erstattet bekommen können,
  • welche Weiterbildungsmöglichkeiten das Land Sachsen-Anhalt fördert und
  • wie Sie als ausbildender Handwerksbetrieb, der von Kurzarbeit betroffen war oder noch ist, vom Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ profitieren können.

Wann:   03. Juni 2021, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Wo:        online

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Die Einwahldaten erhalten Sie im Anschluss an Ihre Anmeldung per E-Mail.

Zur Anmeldung >>>