Weiterbildung: Angebote jetzt nutzen – Fristen der Weiterbildungsrichtlinie beachten

Wer eine mehrjährige Weiterbildung wie ein berufsbegleitendes Studium plant, sollte jetzt aktiv werden.

Wer in Sachsen-Anhalt eine geförderte Weiterbildung plant, sollte die aktuellen Fristen im Blick behalten. Die Weiterbildungsrichtlinie läuft zum 31.12.2028 aus. Das bedeutet: Spätestens bis zum 30.06.2028 muss jede geförderte Weiterbildung abgeschlossen sein. Besonders für längere Qualifizierungen wie ein berufsbegleitendes Studium oder umfangreiche Fortbildungen ist das wichtig. Wer sich weiterentwickeln möchte, sollte jetzt aktiv werden und die Förderung rechtzeitig beantragen.

 

Was bedeutet das konkret?

Mit dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG werden Beschäftigte mit finanziellen Zuschüssen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt. Gefördert werden sowohl kurze Seminare als auch mehrjährige Studiengänge. Doch die Zeit für einen Antrag läuft ab: Wer sich für eine längere Weiterbildung interessiert, muss spätestens jetzt mit der Planung starten, damit die Maßnahme noch rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Für wen ist das besonders relevant?

  • Beschäftigte, die ein Studium neben dem Beruf planen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich mit einer umfassenden Qualifizierung auf neue Aufgaben vorbereiten wollen
  • Unternehmen, die ihre Teams fit für die Zukunft machen möchten

So unterstützen wir Sie:

Die Regionalberater:innen der Landesinitiative Fachkraft im Fokus beraten Sie zu passenden Weiterbildungsangeboten und helfen bei der Suche nach individuellen Lösungen. Außerdem informieren wir über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Antragstellung – damit Sie die Fristen sicher einhalten und alle Vorteile nutzen können.

Jetzt unsere Regionalberater:innen kontaktieren und Chance nutzen!

 

Eine Biene in einer Bienenwabe
Du und Sachsen-Anhalt
WIE BIENE UND HONIG.