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Integrationsbetriebe: Schlüssel für Teilhabe am Arbeitsmarkt

Integrationsbetriebe eröffnen Menschen mit Behinderung die Chance auf mehr Teilhabe am Arbeitsleben. Voraussetzungen für die Gründung und den Erfolg solcher Betriebe werden bei einer Fachtagung in Hettstedt diskutiert. „Herausforderungen benennen und Erfolgskonzepte vorstellen – darum geht es“, so Beate Bröcker, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.

Integrationsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich deshalb dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen Sie einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen einem Viertel und der Hälfte ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zu besetzen. „Damit verwirklichen sie inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf“, betont Bröcker.

14 Integrationsbetriebe und neun Integrationsabteilungen beschäftigen aktuell in Sachsen-Anhalt 166 Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Es gibt Tischlereien, Wäschereien, andere Dienstleistungen, Unternehmen der Gastronomie und des Garten- und Landschaftsbaus, Tourismus, Motorenbaus, der Wertstoffaufbereitung, Gesundheitsdienstleistungen, der Fitnessbranche, der Wertstoffaufbereitung, Energiedienstleistungen u.a., die als Integrationsbetriebe arbeiten. Zwei Integrationsabteilungen befinden sich im Aufbau, drei Gründungen werden vorbereitet, sechs Erweiterungen stehen an. Vorgestellt werden Arbeit und Ziele von Integrationsbetrieben auch in einem neuen Film, den das Sozialministerium in Auftrag gegeben hat und der in Hettstedt erstmals zu sehen ist. „Wir wollen Mut zu Gründungen machen“, so Bröcker.

Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2015 aufgefordert, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in solchen Integrationsbetrieben zu schaffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt den Ländern dafür insgesamt 150 Mio. € zur Verfügung.

Das Programm eröffnet Trägern, Firmen und  Unternehmen im Land die Möglichkeit, den Weg in ein inklusives Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Insgesamt 3,6 Millionen Euro aus Bundesmitteln können so in Sachsen-Anhalt zusätzlich eingesetzt werden, um den Aufbau und die Erweiterung von Integrationsbetrieben zu fördern und Menschen mit Behinderungen eine Brücke auf den ersten Arbeitsmarkt zu bauen und neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen.