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Neue Landesförderung „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG“

Nutzen Sie Fördermittel von bis zu 90 Prozent für berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungsvorhaben

AdobeStock © Ольга-Погорелова, Grafik: Landesinitiative Fachkraft im Fokus
AdobeStock © Aliaksandr Marko, Grafik: Landesinitiative Fachkraft im Fokus

Gute berufliche Weiterbildung ermöglicht, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. Sie bietet die Möglichkeit, neue Kompetenzen zu erwerben, die einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Zusatzqualifikationen können dabei helfen, Karrierechancen zu verbessern.

Mit der neuen Landesförderung "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" erhalten Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige ebenso wie Privatpersonen eine finanzielle Förderung ihrer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen von bis zu 90 Prozent.

Sprechen Sie uns an:

Unsere Regionalberater:innen führen Sie gern durch den Dschungel der Angebote und Förderungen. Alle Kontakte auf einen Blick für  Fachkräfte und Privatpersonen / Unternehmen, Selbständige und freiberuflich Tätige

Registrieren Sie sich noch heute für unser FiF-Webinar

Zusätzlich bieten wir Ihnen alle Informationen zur neuen Landesförderung „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG“ kompakt in unserem FiF-Webinar. Sie sind Unternehmer:in und wollen sich und Ihre Beschäftigten weiterqualifizieren? Oder wollen Sie sich als Privatperson beruflich qualifizieren? Katrin Freytag und Martin Wohlgemuth erklären Ihnen im Rahmen unseres FiF-Webinars, was Sie unbedingt über die neue Richtlinie wissen müssen und beantworten Ihre Fragen. Die Veranstaltung wird moderiert von Maike Jacobsen.

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12.09.23 / 14:00-15:00 Uhr | Für Unternehmen, Selbstständige sowie freiberuflich Tätige
12.09.23 / 16:00-17:00 Uhr | Für Privatpersonen

In der Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird erläutert, dass die Weiterbildungsinhalte von kurzlaufenden Maßnahmen bis hin zu mehrjährigen Weiterbildungsstudiengängen reichen und sich inhaltlich nach den konkreten Weiterbildungsbedarfen richten können. So können bspw. Sprachkurse, kaufmännische, gewerblich-technische Bildungsmaßnahmen ebenso wie Weiterbildungsmaßnahmen zur Unterstützung des digitalen und ökologischen Wandels, zur Personal- und Organisationsentwicklung oder zur betrieblichen Mitbestimmung gefördert werden.

Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Ausbildungen reichen nicht mehr aus, um das gesamte Arbeitsleben abzudecken. Weiterbildungen sind unabdingbar, um auf den Wandel in der Arbeitswelt zu reagieren. Jeder Cent unserer Weiterbildungsförderung ist deshalb eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir geben Beschäftigten und Unternehmen die Chance, die Qualifikation zu verbessern und auf die steigenden Anforderungen im Arbeitsleben zu reagieren. Nur mit klugen Köpfen schaffen wir im Wettbewerb um Fachkräfte einen weiteren Schritt nach vorn.“

Vollständige Pressemitteilung des Ministeriums vom 25.07.2023

Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden.
Alle Informationen und Antragsunterlagen: Betrieblich / Individuell