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Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – Was gilt es als Unternehmen zu wissen?

Mit den Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) soll ein offeneres Einwanderungsrecht für Fachkräfte aus Drittstaaten ermöglicht werden. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des FEG wird in drei Stufen bis Juni 2024 in Kraft treten. Am 18.11.2023 sind die ersten Regelungen in Kraft getreten, die nächsten folgen am 01.03.2024.

Aus diesem Anlass wollen wir mit Hilfe von Dr. Lorenz Lauer aus dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge einen genaueren Blick auf die Änderungen werfen und besprechen, was diese konkret für Unternehmen bedeuten. Das Online-Seminar richtet sich ausschließlich an Unternehmen und wird entsprechend inhaltlich auf diese Zielgruppe zugeschnitten sein. 

Am Donnerstag, den 14.03.2024 von 14.00 bis 16.00 Uhr wird das Online-Seminar im digitalen Raum über WebEx stattfinden. Im Anschluss an den inhaltlichen Input wird es die Möglichkeit geben, Rückfragen zu stellen und sich auszutauschen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Was: Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – Was gilt es als Unternehmen zu wissen?

Wann: 14.03.2024 von 14.00 bis 16.00 Uhr

Wo: Online über WebEx

Sie können sich bis zum 11.03.2024 über dieses Anmeldeformular anmelden. Die Teilnahme am Seminar ist kostenfrei.